Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit – hessen-schafft-wissen.de

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.hessen-schafft-wissen.de veröffentlichte Websiten des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.09.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website www.hessen-schafft-wissen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:
• Grafiken und Bedienelemente verfügen in wenigen Fällen über keinen Alternativtext oder Beschriftung.
• Links im Fließtext sind in wenigen Fällen nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
• Linktexte für Downloads geben nicht immer das Dateiformat wieder.
• Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nicht vollständig nutzbar. Der Tastaturfokus ist nicht durchgehend sichtbar.

Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2023 vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:
• Bereitstellung aller Inhalte in leichter Sprache bzw. als gebärdensprachliche Videos. Die Bereitstellung aller dort befindlichen Inhalte ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
• Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.
• Bereitstellung von übergreifenden Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2023.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr
Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Ansprechperson Barrierefreiheit für die Dachmarke Hessen schafft Wissen

Hessen Agentur GmbH
Herr Jürgen Kneifel
Telefon: +49 611 950178643
E-Mail: juergen.kneifel@hessen-agentur.de
Zum Formular „Barriere melden“

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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